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Trotz Corona ist ein Urlaub in Andalusien möglich.

Stand: 12:45 31.10.2021


Da es zum Teil recht umständlich ist, im Internet die notwendigen Informationen für eine Einreise nach Spanien und die Rückreise zurück nach Deutschland zu erhalten,
haben wir die nachfolgenden Schritte zusammengestellt.

Weil sich die Regelungen jederzeit ändern können, bitten wir Sie rechtzeitig vor ihrem Start in den Urlaub
noch einmal zu prüfen, ob die Lage unverändert ist.



1. EINREISE VON DEUTSCHLAND NACH SPANIEN


Seit dem 26.6.21, ist in Spanien die Maskenpflicht im Freien aufgehoben.
Man muss lediglich in Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Supermärkten und an Orten an denen viele Menschen zusammen kommen und man den
Mindestabstand von 1,5m nicht einhalten kann, noch die Maske aufsetzen.

Wer nach Andalusien oder Spanien reist und über ein Covid-Zertifikat verfügt, muss das Formular Spain Travel Health nicht mehr ausfüllen.

Bislang mussten Passagiere, die nach Spanien reisten, bei der Ankunft am Flughafen sowohl das Covid-Zertifikat als auch den QR-Code des Gesundheitsformulars vorweisen können. Nun reicht das Covid-Zertifikat.
Das gab die spanische Regierung im Amtsblatt BOE bekannt. Die neue Regelung ist außerdem auf der Webseite von Spain Travel Health erklärt. Spain-Travel-Health-Webseite

Mit dem Covid-Zertifikat wird eine Impfung, eine Genesung oder einen negativer Corona-Test nachgewiesen.
Wer dieses Dokument mit dem entsprechenden QR-Code nicht hat, muss das Formular weiterhin ausfüllen.

Bei allen ankommenden Passagieren werden unter Umständen Gesundheitskontrollen wie das Messen der Temperaturr durchgeführt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 12 Jahren, die nach wie vor keine Nachweise mit sich führen müssen.

Für das Covid-Zertifikat gilt:
Die Impfung darf bei über-18-Jährigen nicht länger als 270 Tage her sein. Danach ist eine Auffrischungs-Impfung (Booster) notwendig.
Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.

Der Genesenen-Nachweis gilt, wenn man von COVID-19 genesen ist und mehr als 11 Tage nach Durchführung des ersten Diagnosetests oder Antigen-Schnelltests verstrichen sind.
Der Nachweis ist ab diesem Datum 180 Tage gültig.

Bei den Tests sind sowohl negative PCR-Tests möglich, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sind, sowie negative Antigentests (24 Stunden).




2. RÜCKREISE AUS SPANIEN NACH DEUTSCHLAND


Aus deutscher Sicht gilt Spanien seit dem 20. Februar nicht mehr als Hochrisikogebiet. Bei der Einreise ist dennoch der Nachweis, dass man geimpft, genesen oder getestet ist, vorzuweisen.


Am Flughafen in Málaga gibt es ein Testcenter. Standort und Preise für das Málaga Test-Center direkt im Airport

Es ist aber auch möglich einen Test bei unseren privaten Ärzten Ärzten hier in der Umgebung zu machen.

Zum Beispiel bei Fr. Dr. Hummel T.0034 951579100 in Algarrobo Costa,
oder im Ärztezentrum (Centro Medico Block 88) T. 0034 952 53 03 57 in Torrox Costa,
Hier wird überall deutsch gesprochen.

Am besten Sie rufen gleich am Beginn des Urlaubs an und fragen wie dies abläuft, oder holen sich online den Termin am Flughafen.








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